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private Krankenversicherung
Freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, Selbständige und Beamte können die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und eine private Krankheitsvollversicherung abschliessen.
Eine Wechselmöglichkeit von der GKV in die PKV für Arbeitnehmer, nach dem ab 2007 geplanten “GKV - Wettbewerbsstärkungsgesetz”.
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Personenkreis
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Wechselmöglichkeit bis 2006
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Wechselmöglichkeit ab 2007
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Freiwillig GKV-versicherte - drei oder mehr Jahre über Jahresendgeldgrenze
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sofort
- Kündigung der GKV: 2 Monate zum Monatsende
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sofort (Kündigung der GKV: 2 Monate zum Monatsende
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Freiwillig GKV-versicherte - weniger als drei Kalenderjahre über Jahresendgeldgrenze
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Sofort
- Kündigung der GKV: 2 Monate zum Monatsende
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Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die Jahresendgeldgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wurde
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Versicherungspflichtig,
- durch Arbeitgeberwechsel mit Einkommen über Jahresendgeldgrenze
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Sofort
- ohne Kündigungsfrist
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Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die Jahresendgeldgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wurde
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Versicherungspflichtig,
- durch Gehaltserhöhung mit Einkommen über Jahresendgeldgrenze
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mit Beginn des Folgejahres
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Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die Jahresendgeldgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wurde
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Freiwillig GKV-versicherte Nichtarbeitnehmer (z. B. Selbständige, Beamte) nimmt Beschäftigung mit Einkommen über Jahresendgeldgrenze auf
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sofort
- Kündigung der GKV: 2 Monate zum Monatsende
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Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die Jahresendgeldgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wurde
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Berufsanfänger mit Einkommen über Jahresendgeldgrenze
- bisher nicht GKV-versichert
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sofort
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Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die Jahresendgeldgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wurde
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Berufsanfänger mit Einkommen über Jahresendgeldgrenze
- bisher GKV-versichert
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sofort
- Kündigungsfrist nur, wenn vorher eine freiwillige Mitgliedschaft bestnd
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Zum 01.01. des Folgejahres, nachdem die Jahresendgeldgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wurde
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Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen unterhalb der so genannten Versicherungspflichtgrenze oder Jahresendgeldgrenze liegt, haben die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen zu verbessern.
Um ausreichend Alterungsrückstellungen bilden zu können gilt: Je früher der Beitritt erfolgt, desto günstiger der Beitrag.
Bei der privaten Krankenversicherung haben Sie die freie Wahl: Vom Grundschutz bis hin zum Spitzenschutz ist alles möglich.
Sie können frei entscheiden:
- über Art und Umfang des Versicherungsschutzes.
- über das Risiko, das Sie selber tragen können (Selbstbehalt spart Beitrag).
- über Bagatellfälle, die Sie selbst bezahlen wollen (wegen möglicher Beitragsrückerstattung).
Dabei gilt bei der privaten Krankenversicherung immer ein wichtiges Prinzip: Gesundheitsrisiko erkennen, Eigenverantwortung übernehmen und gezielt vorsorgen.
Die private Krankenversicherung bietet hierfür die richtigen, individuellen Instrumente sowohl für die Krankheitsvollversicherung als auch für die massgeschneiderte Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Die privaten Krankenversicherungen kalkulieren ihre Beiträge zukunftssicher. Dazu gehört auch Voraussicht, denn wir alle wissen:
- Mit steigendem Lebensalter nimmt die Wahrscheinlichkeit krank zu werden zu; im Alter werden immer mehr Gesundheitsleistungen benötigt.
- Die Preise für Gesundheitsleistungen (z. B. für Arzneimittel, Krankenhauspflegesätze, Zahntechnische Leistungen u.s.w.) steigen jedes Jahr.
- Der medizinisch-technische Fortschritt ist kostenintensiv.
Dies alles muss bezahlt werden. Die privaten Krankenversicherungen kalkulieren daher die Beiträge so, dass rechtzeitig Vorsorge fürs Alter getroffen wird:
- Die Alterungsrückstellungen, bilden Rücklagen für die mit dem Lebensalter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
- Die so genannten Überzinsen sorgen für eine zusätzliche Beitragsentlastung im Alter, um auch gegen steigende Gesundheitspreise gerüstet zu sein.
- Der gesetzliche Beitragszuschlag hat einen konstanten Beitrag ab dem 65 sten Lebensjahr zum Ziel. Selbst bei voranschreitendem, kostenintensivem medizinisch-technischem Fortschritt.

Die Alterungsrückstellungen sollen vermeiden, dass die Beiträge auf Grund der stärkeren Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Alter steigen. Die Beiträge sind so kalkuliert, dass sie auch bei steigender Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen konstant bleiben. Damit sind die privaten Krankenversicherungen im Unterschied zur umlagefinanzierten Sozialversicherung demographiesicher.
Jede Generation betreibt selber Vorsorge für die Zukunft, indem sie eine Rückstellung für die Zukunft bildet.
Die Alterungsrückstellung allein kann keine inflationsbedingten Preissteigerungen ausgleichen. Deshalb werden so genannte Überzinsen verwendet, um zusätzliche Reserven für eine Beitragsermäßigung im Alter zu bilden.
Wie wirkt die Überzinsverwendung?
Modellrechnungen zeigen, dass künftige Kostensteigerungen von jährlich bis zu 4 % bei älteren Versicherten durch die Überzinsen aufgefangen werden können, so dass die Beiträge nicht mehr stärker steigen als der Beitrag jüngerer Neuversicherter.
Die privaten Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren die Alterungsrückstellungen für ihre Versicherten massiv erhöht. Zurzeit stehen über 70 Mrd. Euro als Zukunftsvorsorge zur Verfügung.
Diese Alterungsrückstellung wird mit einem Zinssatz von 3,5 % verzinst. Dies ist ein sicherer Zinssatz, der am Kapitalmarkt auf jeden Fall auch tatsächlich erzielt werden kann.
Was sind Überzinsen?
Die Alterungsrückstellung wird mit 3,5 % verzinst. Tatsächlich jedoch erzielen die privaten Krankenversicherungen mit zurzeit etwa 5 % am Markt deutlich bessere Zinserträge. Die Differenz zur garantierten Verzinsung nennt man Überzinsen.
90 % der Überzinsen werden für weitere Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter verwendet. Die verbleibenden 10 % dienen z. B. der Beitragsrückerstattung.
Der gesetzliche Beitragszuschlag:
Seit dem 1.1.2000 müssen Neuversicherte zwischen dem 21 sten und dem 60 sten Lebensjahr einen Zuschlag von 10 % zu den bisherigen Prämien zahlen. Dieser Zuschlag ist in der Gesamtprämie enthalten und wird ausschliesslich dafür verwendet, Beitragserhöhungen ab dem 65 sten Lebensjahr zu vermeiden.
Je länger der Zuschlag gezahlt wird, desto länger reichen diese Mittel auch im Alter, um den Beitrag absolut konstant halten zu können.
Neben der Absicherung der Beiträge durch die Alterungsrückstellung bieten die privaten Krankenversicherungen ihren Versicherten weitere Optionen, die Beiträge im Alter stabil zu halten oder sogar gegenüber dem Beitrag im Erwerbsleben zu senken:
- durch Erhöhung des Selbstbehaltes, also des Beitrages, den man pro Jahr als Eigenbeteiligung zahlt
- durch Wechsel in den Standardtarif, der zwar weniger Komfort, aber dennoch eine absolut ausreichende Absicherung bietet.
Dieser Standardtarif entspricht dem Leistungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen und hat einen gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag. Teurer als für einen bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten Angestellten kann der Beitrag nicht werden.
Als Voraussetzung für den Wechsel in den Standarttarif gilt: Der Versicherte muss das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 10 Jahre Vorversicherungszeit erreicht haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit dem 1.7.2000 auch ein früherer Wechsel möglich.
weiter zu:
PKV versichern ja oder nein
Zusatz zur GKV
KV für Studenten
KV für Beamte
Auslandskrankenversicherung
(Reise, Urlaub, Au Pairs, Studenten, Sprachschüler)
Bemessungsgrenzen für 2006
Bemessungsgrenzen für 2007
Bemessungsgrenzen für 2008
Bemessungsgrenzen für 2009
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